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Samstag |
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Ausgezeichnete Edelbrände, Liköre und Fruchtsäfte erhält man nur durch die Verarbeitung von reifem und gesundem Obst.
Darum werden unsere Früchte mit großer Sorgfalt geerntet,
für die Herstellung der Brände eingemaischt und unter ständiger Beobachtung und Kontrolle vergoren.
Natürlich gilt dieses auch für die Fruchtsäfte, die den vollen Geschmack der Früchte genießen können.
Nach vollendeter Gärung erfolgt die Destillation der Maische mit einem einfachen Wasserbrenngerät wobei der aus der Maische gewonnene Rohbrand ein zweites mal gebrannt wird.
Dabei ist es uns sehr wichtig, den Vorlauf und Nachlauf genauestens abzutrennen damit für SIE nur das Herzstück des Brandes zur Verkostung bereit steht.
Besonders stolz sind wir über zahlreiche Auszeichnungen, die uns ein gutes Zeugnis für die gute Qualität unserer Produkte ausstellen.
Alle unsere Edelbrände werden nach § 62 Alkoholsteuergesetz unter Abfindung hergestellt.
Diese Edelbrände und Fruchtliköre werden:
1.) nur an Letztverbraucher durch Ausschank oder in Kleingebinden mit einem deutlich sichtbaren Vermerk, dass der Inhalt unter Abfindung hergestellt worden ist, abgegeben,
2.) oder in Kleingebinden mit dem Vermerk, dass der Inhalt unter Abfindung hergestellt worden ist, an Gast- und Schankgewerbetreibende zur Weiterveräußerung durch Ausschank abgegeben,
2) weiteres dürfen unsere Brände nur innerhalb des Steuergebietes verkauft werden.
Kannst du deinen Einkauf bei Obstbau Steinkleibl nicht finden?